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Verhinderungspflege-Auszeit für pflegende Angehörige

25.07.2012 10:10
Nach wie vor tragen pflegende Angehörige und nicht etwa Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen die Hauptlast der pflegerischen Versorgung: Rund 1,6 Mio Menschen in unserem Land pflegen ihre Angehörigen!

Was aber tun, wenn pflegende Angehörige selbst Urlaub oder eine "Auszeit" benötigen? In diesem Fall können Leistungen der sogenannten "Verhinderungspflege" oder auch "Ersatzpflege" genannt, in Anspruch genommen werden. Angesichts der Urlaubszeit ist dieser Leistungsanspruch gerade jetzt für pflegende Angehörige interessant: pflegende Angehörige können während ihrer Abwesenheit professionelle Pflegeleistungen, z.B. auch in Form einer Rund um die Uhr Pflege zu Hause durch Humanis in Anspruch nehmen.Vorteil hier, der/die pflegebedürftige Person bleibt zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung.

Die Pflegekasse finanziert dies mit einem Beitrag von maximal 1.550,00 Euro pro Jahr. Auch wenn es vielen schwer fällt, ihre pflegebedürftigen Angehörigen durch einen Pflegedienst versorgen zu lassen - die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Auszeit pflegender Angehöriger neue Kräfte mobilisiert. Informationen zur Verhinderungspflege von Humanis finden Sie hier: www.humanis-pflege.de/verhinderungspflege-kurzzeitpflege.html

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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