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Versorgung verbessern: Bundesweite Initiative der DGS zu Cannabinoiden

18.05.2021 09:33
Mit der "Schmerzinitiative Cannabinoide 2021" hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) in diesem Jahr das Ziel gesetzt, Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abzubauen, um die Versorgung von Schmerzpatienten zu verbessern. Bestandteil der Initiative ist ein Selektivvertrag der DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg, der den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll und die Therapieentscheidung dem Arzt in Absprache mit seinem Patienten überlässt.

Cannabinoide können die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten deutlich verbessern. Allerdings sind die Hürden für eine gute Versorgung derzeit hoch. „Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit. Die Patienten müssen warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt,“ sagt DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann. Gründe für die Ablehnung seien unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht ausgeschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen Ärzten fehlt zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbehalte wegen möglichen Missbrauchs tragen ebenfalls zur Unterversorgung von Schmerzpatienten bei. Deshalb hat die DGS die ‘Schmerzinitiative Cannabinoide 2021‘ ins Leben gerufen.

 

„Mit der Initiative wollen wir Hemmnisse bei der Verordnung abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die Verordner selbst umfassend qualifizieren. Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen sollen eine Cannabistherapie kurzfristig und unbehindert erhalten können“, so Horlemann.

 

Basis des Projektes ist ein am 19. Januar 2021 von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und DGS-Vorstandmitgliedern verabschiedetes Eckpunktepapier. Zum Programm gehört ein Selektivvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der DGS. Dieser ersetzt den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für die Verordnung von Cannabinoiden und soll zur Jahresmitte 2021 in Kraft treten.

 

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Vertragsärzte über ein 20-stündiges Curriculum besonders qualifizieren, das Experten der Fachgesellschaft entwickelt haben. Die Schulung der Vertragsärzte erfolgt in den Bereichen Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide. Suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen werden ebenfalls behandelt. Die regelmäßige Teilnahme der Vertragsärzte an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und eine jährlich zu erfüllende Rezertifizierung ergänzen das Maßnahmenpaket der Initiative.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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