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Versorgungswahlverträge zu Levemir in Kraft

26.07.2010 16:54
Lang wirksames Insulinanalogon von Novo Nordisk weiterhin verordnungsfähig

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den lang wirksamen Insulinanaloga am heutigen Tag im Bundesanzeiger sind die Versorgungswahlverträge in Kraft getreten. Das Unternehmen Novo Nordisk hat für sein lang wirksames Insulinanalogon Levemir mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen Versorgungswahlverträge zur Behandlung des Typ 2 Diabetes abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Für nahezu 61% aller gesetzlich Versicherten ist damit die Verordnungsfähigkeit von Levemir® sicher gestellt. Novo Nordisk hat mit den folgenden Krankenkassen Versorgungswahlverträge für Levemir abgeschlossen:


• AOK Bundesverband (Ausnahme AOK Baden-Württemberg)
• DAK
• Techniker Krankenkasse
• GWQ ServicePlus AG
• Vereinigte IKK
• Knappschaft

Mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. „Wir freuen uns außerordentlich“ sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Novo Nordisk, „dass damit eine kontinuierliche Versorgung der Menschen mit Diabetes mit Levemir möglich wurde.“

Unter http://www.novonordisk.de stellt Novo Nordisk eine aktuelle Liste der Krankenkassen, mit denen ein gültiger Versorgungswahlvertrag geschlossen wurde, zum Download zur Verfügung. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses betrifft etwa eine halbe Million Patienten, die zurzeit mit lang wirksamen modernen Insulinen behandelt werden. Menschen mit Typ 1 Diabetes sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

14.07.2010

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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