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vfa: Umgestaltung des AMNOG zu einer "Vierten Hürde" blockiert Innovationen

31.07.2014 09:29
Der GKV-Spitzenverband schlägt eine Verschärfung des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) vor, schreibt der vfa in einer Pressemitteilung. In der letzten Sitzung des G-BA hatten Vertreter der KBV eine rückwirkende Geltung vereinbarter Erstattungsbeträge gefordert, wobei jedoch Urheber der gesundheitspolitischen Forderung schon vor längerer Zeit der Spitzenverband war.

Dazu sagt für die forschenden Pharma-Unternehme vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Eine solche gravierende Gesetzesänderung hätte weitreichende Folgen für,,die Patientenversorgung und wäre für forschende Pharma-Unternehmen untragbar, da für die Dauer des AMNOG-Verfahrens unkalkulierbare finanzielle Risiken durch Rückforderungen der Krankenkassen drohen. Wenn für ein neues,,Arzneimittel in Deutschland der Preis, den Krankenkassen zahlen, erst im Nachhinein, d.h. nach ca. einem Jahr,,rückwirkend feststeht, wird die Einführung von Innovationen auf den deutschen Markt und damit der Zugang für Patienten massiv gestört und verzögert.

Jedes pharmazeutische,,Unternehmen wird prüfen müssen, ob das Medikament erst nach Abschluss der Nutzenbewertung und,,Erstattungsbetragsverhandlungen an den Handel geliefert werde. Patienten müssten dann hierzulande auf neue Medikamente so lange warten, bis der Erstattungsbetrag feststeht. De facto würde mit dieser gravierenden,,Gesetzesänderung eine tragende Säule des deutschen,,Gesundheitssystems bei der Arzneimittelversorgung in Frage gestellt: der direkte Zugang der Patienten zu Innovationen nach der Zulassung. So würde das AMNOG zu einer neuen Hürde werden. Der Vorschlag der Krankenkassen würde den Fortschritt in der Patientenversorgung in Deutschland erheblich verzögern: ein Systemwechsel im deutschen Gesundheitswesen und ein hoher Preis, den Patienten zahlen müssten.

Editorial

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