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Wenn Zahnärzte privat abrechnen, sind die Leistungen 70 Prozent teurer - auch für Kassenpatienten

16.02.2011 15:27
Rechnungen nach der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind für Privatpatienten und Selbstzahler rund 70 Prozent teurer als die vergleichbaren Positionen des Bewertungsmaßstabs (BEMA) der gesetzlichen Krankenkassen

Rechnungen nach der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind für Privatpatienten und Selbstzahler rund 70 Prozent teurer als die vergleichbaren Positionen des Bewertungsmaßstabs (BEMA) der
gesetzlichen Krankenkassen. Dies ergibt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Ausgangspunkt der Untersuchung sind die 30 wichtigsten GOZ-Ziffern, die zusammen rund 60 Prozent des Umsatzes ausmachen.

Dieses höhere Kostenniveau betrifft bei weitem nicht nur die etwa 9 Millionen Privatversicherten, sondern auch alle rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Denn sie müssen infolge der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung den größten Teil der Zahnarztleistungen heute selbst zahlen - wobei diese Kosten nach den Regeln der GOZ abgerechnet werden. So müssen gesetzlich Versicherte z.B. beim Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten beim Zahnarzt selbst zahlen. Die von der Bundesregierung geplante Novelle der GOZ betrifft daher 80 Millionen Menschen.

Die finanziellen Auswirkungen der GOZ untersucht ein weiteres Diskussionspapier des WIP. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung der Privatpatienten für das Einkommen der Zahnärzte massiv gewachsen ist. So ist in den letzten 8 Jahren der Umsatz je Zahnarzt allein durch PKV-Versicherte um 41,7 Prozent gestiegen, also um mehr als das Dreifache der Inflationsrate von 13,2 Prozent im selben Zeitraum.

Die WIP-Diskussionspapiere 1/2011 "Die Bedeutung der GOZ für das Einkommen der Zahnärzte" sowie 2/2011 "Ein Vergleich der zahnärztlichen Vergütung nach GOZ und BEMA" können im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.

Editorial

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Reinhold
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