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Zwischenergebnis aktueller Zi-Erhebung: Deutliche Kostensteigerungen für Sonderaufwendungen im Praxismanagement

10.08.2020 15:02
In der COVID-19-Pandemie haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte pro Praxis bisher durchschnittlich mehr als 1.000 Euro Sachkosten für Schutzausrüstung aufwenden müssen. Zudem sind pandemiebedingt für die Ärzte und Praxisteams im Schnitt wöchentlich jeweils 2-3 Stunden Mehrarbeit angefallen. Besonders häufig wurden die verstärkte Nutzung von Videosprechstunden und die Änderung im Terminmanagement genannt: Das sind einige Zwischenergebnisse einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu besonderen Kosten im Praxismanagement. Die Befragung läuft noch bis zum 15. August 2020. Bislang haben sich rund 1.800 Arztpraxen daran beteiligt.

Weitere Kostentreiber bei den besonderen Ausgaben im Praxismanagement waren laut Zi die IT-Kosten sowie die Aufwendungen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mehr als 6.000 Euro mussten Praxisinhaber 2019 durchschnittlich für IT ausgeben – das entspreche einer Steigerungsrate von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere die Kosten für Praxisverwaltungssysteme (PVS) stiegen mit 400 Euro überdurchschnittlich stark an. Die Ausgaben für die Implementierung der DSGVO schlugen 2019 demnach im Durchschnitt mit fast 2.000 Euro zu Buche. Zentrale Kostenpositionen seien hier die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie Personalschulungen gewesen.

„Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärztinnen und -ärzte durch das COVID-19-Pandemiemanagement und die Umsetzung der DSGVO schultern müssen, sind derzeit nicht im Orientierungswert abgebildet. Der ambulante Schutzwall, der die Kliniken vor einer Überforderung ihrer Versorgungskapazitäten bewahrt hat, hat standgehalten. Die damit einhergehenden Sonderaufwendungen müssen bei den nun anstehenden Honorarverhandlungen berücksichtigt werden“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Die angeschriebenen Praxen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten können noch bis zum 15. August 2020 an der Befragung teilnehmen. Weitere Informationen unter: https://www.zi.de/befragungen/besondere-kosten-im-praxismanagement

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